Wie finde ich den richtigen Sachverständigen?

Der richtige Sachverständige

„Pferdesachverständiger“ – die Auswahlkriterien
Verletzungen bei der Reitsportausübung, tödliche Unfälle im Fahrsport und beim Kutschenfahren, unliebsame Zwischenfälle bei Brauchtumsritten, Mängelrügen beim Pferdekauf, Regelwidrigkeiten im Turniersport mit öffentlichen Konsequenzen, ungewollte „Vaterschaften“ nach Weidesprüngen, Koppelverletzungen sowie Verstoß gegen die Halterpflichten sind nur ein Teil der verfahrensanhängigen Inhalte, die zunehmend Versicherungen und Gerichte und auch Anwaltskanzleien beschäftigen.

Die absolute Pferdezahl nimmt in Österreich in den letzten Jahren nur mehr unwesentlich zu, ganz im Gegensatz zu pferderelevanten Zivil- und Strafverfahren.
Ist eine Anwaltsanzlei, ein Gericht, eine Versicherung aber auch ein Privater mit einem Verfahren oder Schaden konfrontiert, im Zuge dessen wesentliche fachliche Sachverhalte zum Thema „PFERD“ zu klären sind, eine Unfallrekonstruktion erfolgen muß oder intime Kenntnis der Pferdeszene unabdingbar ist, so ist Auswahl eines für die Sache geeigneten Sachverständigen von eminenter Bedeutung. Es gibt nur ganz wenige „Pferdesachverständige“ – also solche, deren Beeidungsumfang so groß ist, daß sämtliche Pferde relevanten Themen damit abgedeckt sind. Diese hochspezialisierten Allrounder sind jedoch naturgemäß gesucht, weil sie äußerst prozeß- und kostenökonomisch sind und ihre Feststellungen und Schlüsse fließen in ein nomenklaturüberschreitendes Gesamtgutachten. Die Alternative liegt in der Auswahl mehrere Einzelgutachter, was natürlich umständlicher, aufwendiger und kostenintensiver ist.

Zur Orientierung für Personen, die auf der Suche nach Sachverständigen auf einem „Pferdefachgebiet“ sind, sei hier ein Überblick über die Nomenklaturen und ihre Zuständigkeitsbereiche dargestellt:

05.35: Reiten und Pferdesport: Dieses Fachgebiet umfaßt die Reit- und Fahrsportausübung als Freizeitvergnügen, Turniersport, Ausbildung, touristisches Reiten usw. Eine Reihe von Sachverständigen hat eine Beschränkung eingetragen, die zu beachten ist: z. B. nur für Dressur oder nur für Springen. Das riesige Wissensgebiet der „Lehre vom Pferde“, bekannt als Hippologie, wird zum Teil von diesem Fachgebiet abgedeckt.

33.08: PFERDE: Haltung, Produkte, Wertermittlung, Zubehör: Sämtliche Fragen um die Haltung von Pferden im Stall, auf Koppeln und Weiden, der Pferdezucht und der Beurteilung des Wertes eines Pferdes oder seiner Ausrüstung fallen in diese Sparte. Die Wertermittlung von Pferden ist immer eine diffizile Angelegenheit und bedarf ausgeklügelter Schätzmodelle. Der Suchende kann die Erfahrung und die Arbeitsweise des Sachverständigen auf dem jeweiligen Gebiet ohne Weiteres hinterfragen.

05.81: Technisch – kommerzielle Bewertung pferdebespannter Fahrzeuge: Der Fahrsport boomt weltweit, damit verbunden mehren sich auch Verfahren, in denen Wägen, Kutschen, historische Fahrzeuge oder Kremser in ihrer Bauart und in der Beurteilung der Verkehrssicherheit und ihres Wertes eine wichtige Rolle spielen. In Österreich gibt es keinen TÜV für Pferde gezogene Wägen, Umbauten und Modifikationen im „do it yourself“ – Verfahren sind an der Tagesordnung; nur eine dafür ausgebildeter und aus dem Pferdesport kommender Sachverständiger kann hier hilfreich sein. Wie die Erfahrung zeigt, ist bei Unfällen mit Gespannen auch der Wagen fast immer Gegenstand genauer Untersuchungen. Das Fachgebiet „Reiten und Pferdesport“ umfaßt die Begutachtung von Wägen und Kutschen nicht.

33.17: Tierernährung: Fehlerhafte Fütterung, falsche Ernährung oder verdorbene Futtermittel spielen als Krankheitsursache eine nicht zu unterschätzende Rolle. Neben fachlicher Kenntnis in Veterinärmedizin muß ein Sachverständiger auch das Gebiet der Tierernährung bei solchen Fragestellungen im kleinen Finger haben. Ein tierärztlicher Sachverständiger, der einen fütterungsbedingten Fall zu klären hat, sollte für Tierernährung bestellt sein.

33.80: Tierschutz: Tierquälerei kommt sowohl im Sinne des Tierschutzgesetzes wie auch des Strafgesetzes im Pferdesport und in der Pferdehaltung häufiger vor, als allgemein angenommen wird. Nicht immer ist der „nur“ – veterinärmedizinsche SV die richtige Adresse, sonst wäre die Nomenklatur „Tierschutz“ wohl überflüssig. Es muß in einem Gutachten schlüssig und nachvollziehbar die (Un-) Vermeidbarkeit dargestellt werden.72.50: Bauwesen speziell Pferdesportanlagen und Turnierplätze: Die Bewertung der Regelkonformität und Risikobehaftung von Pferdesport- und Wettkampfplätzen im Hinblick auf allgemeine Verkehrssicherungspflicht, Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit von Unfällen spielt in der Rechtssprechung und im Versicherungswesen eine zunehmende Rolle. Ein kleiner Personenkreis ist für diese Nomenklatur beeidet, die sich mit Turnierwesen und Reitanlagen beschäftigt.

11.01: Pferdemedizin: Der auf Pferdemedizin spezialisierte Sachverständige wird Behandlungsabläufe, Operationsmethoden oder Behandlungsdefizite zu bewerten haben, auch die Höhe von Honorarnoten oder Krankheiten im Sinne der Gewährleistungspflichten fallen in diese sonst sehr eng gesteckte Nomenklatur.

Da es innerhalb der Gruppe der Pferdemediziner nur eine kleine Gruppe von „Fachtierärzten für Pferde“ gibt, sollte auf diese Qualifikation bei der Auswahl besonders geachtet werden. Alle anderen Phantasiebezeichnungen wie „Pferdemedizin, Tierarzt für Pferde, Pferdepraxis usw.“ geben nur Aufschluß über das Arbeitsgebiet, nicht jedoch über die Qualifikation. Auch scheint die Anmerkungen wichtig, daß der beste „Fachtierarzt für Pferde“ nicht unbedingt erste Adresse für andere Pferde spezifische Themen sein muß.

Besonderer Spezialisierung bedürfen forensische Veterinärmedizin, Beweissicherungsverfahren, Unfallrekonstruktionen sowie Notfall – und Katastrophenmedizin.

Die Auswahl des fachlich richtigen Sachverständigen wird sich auch in der Qualität eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens positiv auswirken. Sachverständige, die häufig als Gutachter oder als prozeßbegleitende Berater von Gerichten, Anwaltskanzleien oder Versicherungsinstituten herangezogen werden, verfügen in der Regel über eine Homepage, die über Beeidungsumfang und Tätigkeitsschwerpunkte Auskunft gibt. Am Beginn der Überlegungen zur Suche nach einem geeigneten SV muß aber völlige Klarheit über das zu begutachtende Problem bestehen. Aus meiner Erfahrung aus fast drei Jahrzehnten sind die meisten im Zusammenhang mit „Pferden“ aufgetragenen Gutachten nomenklaturüberschreitend – deshalb: der Weg zum brauchbaren Gutachten führt über die Auswahl des fachlich und sachlich richtig gewählten Gutachters.

Im Internet ist die „Sachverständigenliste“ über mehrere Zugänge verfügbar. Man kann entweder nur Fachgebiete wie z.B. Pferdesport oder Veterinärmedizin in die Suchmaske eingeben, oder zusätzlich eine Beschränkung auf Bundesländer oder Landesgerichtsprengel auswählen.

Den besten Überblick verschafft sich der Suchende, indem er für das gewünschte Fachgebiet eine Übersicht für das gesamte Bundesgebiet öffnet; auf diese Weise können nun in alphabetischer Reihenfolge alle Sachverständigen im gesuchten Fachgebiet abgefragt werden. Hat man einen Gutachter gefunden, der zu passen scheint, wird über eine Suchmaschine überprüft, ob eine zu dieser Person passende Homepage, die nähere Auskunft gibt, gefunden wird.

Immer häufiger werden Gutachter von Streitparteien und Rechtsvertretern zur fachlich beratenden Prozeßbegleitung herangezogen, um Fragenkataloge zu erstellen, bei der Verfassung des fachlichen Inhalts von Schriftsätzen zu unterstützen oder um vorliegende Gutachten zu erschüttern.